Als Vertragsarbeiter wurden in der DDR ausländische Arbeitskräfte bezeichnet, die wegen des Mangels an einheimischen Arbeitskräften ins Land geholt wurden.

Vertragsarbeiter zum Ausgleich des Arbeitskräftemangels in der DDR

Wie in der Bundesrepublik, wo man von „Gastarbeitern“ sprach, gab es seit den 1950er Jahren auch in der DDR nicht genügend einheimische Arbeitskräfte. Darum verpflichtete die Regierung sogenannte Vertragsarbeiter aus damals sozialistischen Ländern. Dazu gehörten Menschen aus Ungarn und Polen, vor allem aber aus Algerien, Kuba, Mosambik und Vietnam.

Sie sollten in der DDR zu Fachkräften ausgebildet werden und nach der Rückkehr beim Aufbau ihres Landes helfen. Die Arbeitskräfte ohne Berufsausbildung und Deutschkenntnisse erhielten jedoch häufig körperlich schwere oder monotone Aufgaben anstelle einer Ausbildung.

Aufenthaltsdauer

Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung variierte zwischen zwei und sechs Jahren je nach Herkunft. Ein ständiger Aufenthalt jedoch war vertraglich und gesetzlich nicht vorgesehen. Der Nachzug von Familienangehörigen war ausgeschlossen. Nach Ablauf der vertraglichen Frist mussten die Vertragsarbeiter in der Regel die DDR verlassen und in ihr Heimatland zurückkehren. In der DDR wohnten die Vertragsarbeiter während ihres Aufenthalts in eigenen Wohnheimen. Sie lebten abgetrennt von der heimischen Bevölkerung.

Nach 1989

Zum Zeitpunkt des Mauerfalls im November 1989, lebten mehr als 192.000 ausländische Staatsangehörige in der DDR. Die genaue Anzahl ist noch nicht abschließend erforscht.

Die meisten Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter kehrten wieder in ihre Herkunftsländer zurück. Das Aufenthaltsrecht gestand ihnen keinen Status zu.

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