„Gastarbeiter“ wurden Arbeitseinwanderer genannt, die seit den 1950er Jahren aus dem Ausland nach Westdeutschland kamen. Sie kamen auf der Grundlage bilateraler Verträge zur Anwerbung von Arbeitskräften. Im Wort »Gast« schwang mit, dass die Einwanderer nicht bleiben sollten.

Der Begriff ist inzwischen veraltet. Manchmal wird er aber noch zur Selbstbezeichnung gebraucht, z.B. als »Gastarbeiterkind«. Die wissenschaftliche Literatur ist dazu übergegangen, ihn mit dem Zusatz »sogenannte Gastarbeiter« zu versehen oder „Gastarbeiter“ mit Anführungszeichen.

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