Das klingt doch nach einem guten Thema zum Jahresbeginn. Freiheit ist, zumindest für den, der sie hat, meistens gut. Bekenntnis klingt ziemlich religiös, zumindest die Katholik*innen, die gerade einen ehemaligen Papst beerdigt und den Dreikönigstag gefeiert haben, müssten damit etwas anfangen können. Bei der Bekenntnisfreiheit, die wir heute erklären, geht es aber mitnichten um Religion, sondern um den
Schutz nationaler Minderheiten
Die Bekenntnisfreiheit wird durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates garantiert. Sie besagt, dass alle Angehörigen einer nationalen Minderheit selbst wählen dürfen, ob sie sich dieser Minderheit zugehörig fühlen oder nicht. Dieses Bekenntnis ist frei. Ein Nachweis der Gruppenzugehörigkeit ist nicht gestattet.
„Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen “
Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten,
Artikel 3 Absatz 1
Keine genauen Zahlen
Zahlenangaben über nationale Minderheiten in Deutschland beruhen nur auf Schätzungen. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges erhebt die Bundesrepublik Deutschland generell keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten mehr auf ethnischer Basis. Hintergrund ist zum einen die Verfolgung solcher Minderheiten während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Zum anderen bestehen völkerrechtliche Bedenken. Nicht zuletzt haben die nationalen Minderheiten in Deutschland selbst Bedenken gegen die Erhebung ethnisch basierter Daten.
Anerkannte nationale Minderheiten
In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten, nämlich Sinti*zze und Rom*nja, die Lausitzer Sorben, die friesische Volksgruppe und die dänische Minderheit, mit der wir uns gleich noch beschäftigen werden. Angehörige der nationalen Minderheiten sind deutsche Staatsangehörige. Sie unterscheiden sich aber von der Mehrheitsbevölkerung durch eine eigene Sprache, Kultur, Geschichte und Identität, die sie bewahren.
Bekennisfreiheit der Dänischen Minderheit
Die Dänen erhalten sogar einen expliziten Schutz durch die Landesverfassung Schleswig-Holsteins. Die Verfassung des Landes Schleswig Holstein erkennt das Recht an, sich zu einer nationalen Minderheit zu bekennen (Bekenntnisfreiheit Art 6.) Zudem geben die Bonn-Kopenhagener Erklärungen einen spezifischen Schutz. Im Jahr 1955 gaben Deutschland und Dänemark Regierungserklärungen ab. Die deutsche Seite erkannte die in Deutschland lebende dänische Minderheit an und gleichzeitig erkannte Dänemark die auf seinem Gebiet lebende deutsche Minderheit als solche an. In den Erklärungen wird die Freiheit anerkannt, sich zu einer Minderheit zu bekennen oder nicht zu bekennen (Bekenntnisfreiheit).