Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eines der wichtigsten Abkommen der internationalen Politik. Es ist eines der ersten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, das unter dem Eindruck der Flüchtlingsdramen der beiden Weltkriege vor 70 Jahren verabschiedet wurde.

Entstehung und Ergänzung der Genfer Flüchtlingskonvention

Das sogenannte Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge wurde 1951 auf einer Sonderkommission in Genf verabschiedet. Es trat drei Jahre später in Kraft. Hier wurde ursprünglich festgelegt, wie die Geflüchteten des zweiten Weltkrieges geschützt werden sollen. 1967 gab es eine Ergänzung durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“. In dieser wurden die zeitlichen und geografischen Einschränkungen aufgehoben. Dadurch waren die Konventionen nun auch global anwendbar. 143 Staaten sind aktuell den Konventionen beigetreten.

Flüchtling – Definition

Laut Art. 1 A Abs. 2 Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling jede Person, „die infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, und aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will. (…)“

Rechte und Pflichten der Geflüchteten

Die Genfer Flüchtlingskonvention legte außerdem die Rechte von Flüchtlingen fest. Hierzu zählen unter anderem die Religions- und Bestimmungsfreiheit, das Recht auf Bildung und auf Arbeit.

Die Pflichten von Geflüchteten gegenüber ihrem Asylland wurden auch bestimmt. Sie müssen sich an die Regeln und Gesetzes des Landes halten, welches sie aufgenommen hat.

Die Länder dürfen einen Geflüchteten nicht in ein Land zurückweisen, wenn er dort Verfolgung fürchten muss. Dieses Verbot der erzwungenen Rückkehr unter den Umständen der Verfolgung nennt man Non-Refoulement. Das Prinzip des Non-Refoulement gilt allerdings unabhängig der Genfer Flüchtlingskonvention für alle Staaten, da es Teil des Völkergewohnheitsrechts ist.

Ausgeschlossen von der Genfer Flüchtlingskonvention

Natürlich kann nicht jede Person den Schutz eines anderen Landes erhalten. Auf Personen, die Verbrechen gegen den Frieden oder ein Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb des Zufluchtslandes begangen haben, findet die GFK keine Anwendung.

Kritik an den Konventionen

Im Jahr 2000 wurden die Probleme des Abkommens in einem Forschungspapier zusammengefasst.

Es wurde unter anderem kritisiert, dass ein Leben im Exil keine Lösung für die Geflüchteten sein kann, vor allem, weil es kein Recht auf Unterstützung gibt. Das Abkommen beachtet auch nicht die sozialen, gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen großer Flüchtlingsströme auf die Aufnahmestationen.  Der Ansatz, Geflüchtete in „echte“ Flüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge zu unterteilen, ist zu vereinfacht und nicht mehr zeitgemäß. Wirtschaftliches Versagen, politische Instabilität, politische Verfolgung und Armut sind in den meisten Staaten, aus denen viele Flüchtlinge kommen, untrennbar miteinander verknüpft. Auch eine bessere Lastenverteilung wird oft gewünscht.

Aktualität

Nach der Übernahme in das Internationale Recht war die Genfer Flüchtlingskonvention stets wichtig und sicherte die Rechte von vielen Geflüchteten in verschiedenen Flüchtlingsströmen.

Weltweit sind laut der New Yorker Erklärung 82,4 Millionen Menschen als Geflüchtete, Binnenvertriebene, Staatenlose, Asylsuchende oder RückkehrerInnen unterwegs. Das Abkommen ist also auch heute noch, trotz fehlender Aktualität enorm wichtig für die Sicherung der Rechte all dieser Menschen.

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Über den Autor

Leo W.

macht seit September 2021 einen Bundesfreiwilligendienst (Politik) in der Geschäftsstelle von Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. in Berlin.

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