In Deutschland bezeichnet man als Vertriebene oder Heimatvertriebene insbesondere deutsche Staatsangehörige oder sogenannte deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und ihre Nachkommen, die nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat verlassen mussten.
Nachdem Deutschland den Krieg verloren hatte, wurden die Ländergrenzen in Europa verändert. Etwa 12,3 Millionen Deutsche aus den Gebieten, die jetzt zu Polen, der Tschechoslowakei, der Sowjetunion, Ungarn und Rumänien gehörten, kamen in die Bundesrepublik Deutschland und die DDR.
Auch Aussiedler:innen und Spätausssiedler:innen gelten als Vertriebene
Auch Aussiedler:innen und Spätaussiedler:innen gelten gesetzlich als Vertriebene. Beide Gruppen haben ebenso einen rechtlichen Anspruch darauf, aus Ländern des ehemaligen Ostblocks in Deutschland aufgenommen zu werden. In der Bundesrepublik bekommen sie in der Regel automatisch die sog. Statusdeutscheneigenschaft und sind somit keine Ausländer*innen.