So lautet das Ergebnis einer Studie der Universität Leipzig und des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung. Die Studie erfasste 79 Personen, die bei der Polizei und beim Verfassungsschutz in Bund und Ländern die Leitung innehaben.
Dies ist der geringste Wert aller staatlicher Institutionen, wo Menschen mit Migrationshintergrund sich ohnehin weniger in Führungspositionen wiederfinden, als es ihrem Bevölkerungsanteil von 26 Prozent entspricht.
Staatsangehörigkeit als formale Voraussetzung für bestimmte Positionen
Bestimmte Rechte sind in Deutschland an die Staatsangehörigkeit gebunden. Vor 20 Jahren wurde das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend geändert, so dass mehr Menschen diese automatisch erhalten bzw. beantragen können. Trotzdem bleibt ein deutlicher Unterschied bestehen: es gibt Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (13,6 Prozent der Bevölkerung) und Menschen mit Migrationshintergrund, die andere Staatsangehörigkeiten haben (12,4 Prozent der Bevölkerung).
Dieser unterschiedliche Rechtsstatus hat u.a. Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen. Nach dem Beamtenrecht sind manche Berufe deutschen Staatsangehörigen vorbehalten. Im Bürokratie-Deutsch wird auch von einer notwendigen besonderen „Treuebeziehung zum Dienstherrn“ gesprochen. Für diese ist die Staatsangehörigkeit ein Kriterium. Dies gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer oder den Gesundheitsdienst. Entscheidend ist sie jedoch für Bereiche wie den Polizeidienst oder die Bundeswehr. Zunehmend gibt es aber auch mehr Möglichkeiten für EU-Bürgerinnen und Bürgern.
Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund bleibt trotzdem enorm
Für die höchsten Ämter der Sicherheit in der Bundesrepublik bedeutet dies: aufgrund ihres Rechtsstatuts könnten nur etwa die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund diese überhaupt erreichen. Die Unterrepräsentation bleibt trotzdem enorm: 13,6 Prozent zu Null Prozent.