In unserem ersten Beitrag berichteten wir darüber, vor welchen Problemen das „allgemeine Wahlrecht“ in Deutschland steht: Nicht alle Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, dürfen auch wählen.

Im Folgenden wird der Blick zum einen um die internationale Ebene erweitert, zum anderen stellt sich die Frage: Was bedeuten diese Erkenntnisse für unser Zusammenleben und wie sollten wir mit ihnen umgehen?

Internationale Einordnung des Anteils an Wahlberechtigten

Ein Blick auf internationale Zahlen macht deutlich, dass der Anteil der Wahlberechtigten an der Gesamtbevölkerung schwerlich als Kriterium für ein internationales »Demokratie-Ranking« taugt.

Dem Wert 100 Prozent (= »Alle«) nähert sich von den ausgewählten Ländern insbesondere Ungarn mit 84,5 Prozent an. In Neuseeland, wo nach einer relativ kurzen Residenzzeit auch Nicht-Staatsangehörige an den nationalen Wahlen teilnehmen dürfen, beträgt der Anteil der Wahlberechtigten dagegen nur 71,0 Prozent.

Die Unterschiede zwischen den Ländern resultieren aus zwei Faktoren: der Alterszusammensetzung der Bevölkerung und der Zahl der Menschen, die im Land leben, ohne im Besitz der jeweiligen Staatsangehörigkeit zu sein. 

Internationaler Vergleich – Anteil der Wahlberechtigten an der Gesamtbevölkerung. Quelle: Eigene Zusammenstellung aus der Anzahl der Wahlberechtigten bei der letzten Parlamentswahl auf nationaler Ebene und der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes.

Überspitzt kann gesagt werden: je geringer der Anteil von Kindern und Jugendlichen in einem Land ist und je weniger Ausländer*innen dort leben, desto höher ist der Anteil der Wahlberechtigten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Ohne Berücksichtigung von Demographie und Staatsangehörigkeit sind die jeweiligen Anteile der Wahlberechtigten an der Gesamtbevölkerung kaum international zu vergleichen und zu bewerten.

Bei der Analyse muss zudem berücksichtigt werden, dass es in manchen Ländern einen Unterschied zwischen den formell Wahlberechtigten und den registrierten Wähler*innen geben kann. Zwar sind in den USA 72,2 Prozent der Bevölkerung wahlberechtigt.

Doch weil vor dem Wahlakt die Einschreibung in ein Wahlregister vorgeschrieben ist, reduzierte sich bei den letzten Wahlen zum Repräsentantenhaus die Anzahl der Stimmberechtigten – die registrierten Wähler*innen – auf 62,2 Prozent.

Fast zehn Prozent der Bevölkerung wären zwar wahlberechtigt gewesen, konnten oder wollten den Akt der Registrierung aber nicht bewältigen oder auf sich nehmen. Dies zeigt: Eine vorgeschaltete Registrierung führt nicht de iure, aber de facto zu einer relevanten Einschränkung der Wahlberechtigten. 

Schlussfolgerungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Immer, wenn sich Bundestagswahlen nähern, gibt es den Appell, wählen zu gehen. Unbegründet ist dies nicht, denn die Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen 2017 betrug 76,2 Prozent. Fast ein Viertel aller Wahlberechtigten verzichtete auf den möglichen Urnengang oder die Briefwahl, bzw. setzte mit der Nichtbeteiligung ein Statement.

Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen steht in Bezug auf die Bundestagswahlen vor einem Paradoxon: Jüngere sollen dazu befähigt werden, sich eine politische Meinung zu bilden und sich im Sinne des Grundgesetzes zu engagieren. Bis sie 18 Jahre alt sind, bleibt ihnen aber ein entscheidende Teilhabemöglichkeit, das Wahlrecht, verwehrt. Die konkrete Anwendbarkeit eines Teils der Bildungsinhalte wird auf die Zukunft vertagt.

Ein Widerspruch als Lernobjekt

Dies ist ein Grundwiderspruch. Dass manche Jugendliche wie auch Ältere diesen Widerspruch deutlich machen, ist legitim und wichtig in einer Demokratie. 

Der Grundwiderspruch ist auch ein gutes Lernobjekt, um sich mit Mehrdeutigkeiten auseinanderzusetzen. So ist das bestehende Wahlrecht einerseits selbst Ergebnis demokratischer Prozesse. Andererseits enthält dieses Wahlrecht bestimmten Gruppen entscheidende Rechte vor. Solche Widersprüche auszuhalten und produktiv damit umzugehen, wird in der politischen Bildung auch als Ambiguitätstoleranz bezeichnet.

In der Bildungsarbeit könnte es zielführend sein, zu thematisieren, dass es trotz der Alterseinschränkung bei Bundestagswahlen weitere politische Teilhabemöglichkeiten gibt: in den meisten Bundesländern dürfen 16jährige bei Kommunalwahlen wählen, in vier auch bei Landtagswahlen. Auch die Mitgliedschaft in Parteien oder deren Jugendorganisationen ist ohne Volljährigkeit möglich. Entscheidend ist: es gibt einen Automatismus, nachdem das Wahlrecht bei einem bestimmten Alter eintritt, ohne dass eigene Schritte unternommen werden müssen.

Ein Automatismus?: Nicht für alle.

Dies ist ein fundamentaler Unterschied der Gruppe der unter 18jährigen zu denjenigen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Auch das 2005 veränderte Staatsangehörigkeitsgesetz beinhaltet eine Bewerbung um die Staatsangehörigkeit, die individuell gestellt werden muss und eine staatliche Prüfung, ob ein Einbürgerungsanspruch besteht. Dies unterscheidet sich deutlich von einem Automatismus, wonach bei Erfüllung bestimmter Kriterien automatisch die Staatsangehörigkeit und damit auch das Wahlrecht vergeben wird.

In jeder Form der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen werden immer auch solche mit am Tisch sitzen, die im familiären Kontext die Erfahrung gemacht haben, dass es keinen Automatismus der Angleichung der Rechte gibt.

Deshalb muss es Raum für die Schilderung dieser Familiennarrative geben; dafür, welche mentalen Auswirkungen es hat, wenn bestimmte Rechte nur auf der Grundlage eines Antrags- und Prüfweges vergeben werden. Zugleich können Erfahrungen von Menschen eingebracht werden, die sich bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden haben, zum Teil auch deshalb, weil ihnen das Wahlrecht so wichtig war. 

Wahlrecht und Staatsangehörigkeit

Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollte ganz konkret besprochen werden, welche rechtlichen Folgen sich in Bezug auf die Staatsangehörigkeit und das Wahlrecht ergeben. Denn bei in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kindern und Jugendlichen nähert sich das Ganze seit 2014 einem Automatismus an.

Zwar gibt es gewisse Kriterien, doch zugleich entfällt nunmehr die Entweder-Oder-Entscheidung zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern. Staatsangehörigkeit beinhaltet auch Wahlrecht, so dass in Deutschland geborene Kinder hier eine Perspektive auf eine volle rechtliche Gleichstellung haben.

Komplizierter stellt sich die Situation für nicht in Deutschland geborene Kinder und Jugendliche dar. Hier eröffnet sich bei einer Herkunft aus EU-Staaten zumindest die Teilhabe an Wahlen auf der kommunalen Ebene und zum Europaparlament. Diese automatische Perspektive besteht nicht für Jugendliche, die aus Nicht-EU-Staaten stammen.

Widersprüchliche Wahl-Realitäten

So kann sich im Vorfeld von Bundestagswahlen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe Folgendes abspielen: Jugendliche sitzen an einem Tisch. Die einen stellen fest, dass sie an dieser Wahl noch nicht teilnehmen dürfen, weil sie noch nicht 18 Jahre alt sind.

Die anderen berichten davon, dass ihre Eltern nicht wählen dürfen, obwohl sie schon lange in Deutschland leben. Manche werden sagen, dass sie bei der nächsten Bundestagswahl sowohl einen deutschen Pass als auch einen solchen aus dem Herkunftsland der Eltern haben werden und deshalb wählen dürfen. Und andere werden deutlich machen, dass sie keine Hoffnung haben, die deutsche Staatsangehörigkeit – und damit auch das Wahlrecht – jemals zu erlangen.

Jugendsozialarbeit sollte dafür sorgen, dass Jugendliche einen Raum finden, wo sie Bedürfnisse, Sorgen, Wünsche aber auch Wut in Bezug auf die Unterschiede beim Wahlrecht zur Sprache bringen können. 

Fazit

Die Ausgestaltung des »allgemeinen Wahlrechts« ist kein Naturgesetz, sondern Gegenstand von Aushandlungsprozessen. Der Blick zurück zeigt, dass eine Ausweitung des Wahlrechts auf sehr große Teile der Bevölkerung gelingen konnte. Und doch bleibt eine Lücke: zwischen »Allen« und den rund 73,0 Prozent, die die Möglichkeit haben, auf Bundesebene zu wählen. Ist der Idealzustand die Messlatte, fallen vor allem Defizite ins Auge. In der vergleichenden Perspektive wird akzentuiert, dass es Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Erweiterung gibt.

Weltweit verbreitet sind Ausschlussregelungen nach Kriterien von Alter und Staatsangehörigkeit. Es ist das eine, diese Entscheidungen als demokratisch getroffen zu respektieren. Das Andere aber ist das Wissen, dass Regelungen in demokratischen Prozessen geändert werden können. Bei dieser Blickweise fällt auf, dass es Möglichkeiten gibt, die zu einer weiteren Erhöhung der Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland führen können: Dies könnte zum einen die Absenkung des Wahlalters, zum anderen höhere Einbürgerungszahlen sein. 

Wahlrecht in einer Migrationsgesellschaft

Für das Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft fällt ein entscheidender Unterschied bei den Ausschlusskriterien Alter und Staatsangehörigkeit auf: Während Älterwerden ein Automatismus ist, der für Jüngere unweigerlich in das Wahlrecht münden wird, ist der Fall für Nicht-deutsche-Staatsangehörige anders gelagert. Die Staatsbürgerschaft kann nur auf eigenen Antrag, nach einem strengen Prüfverfahren, erlangt werden. Ein solches Verfahren führt unweigerlich dazu, dass weniger Menschen ihre Rechte wahrnehmen.

Es gibt fast fünf Millionen Menschen, die seit mehr als zehn Jahren in Deutschland leben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen. Der Zwischenschritt der Antragstellung und Prüfung zur Einbürgerung sorgt mit dafür, dass das bestehende »Einbürgerungspotential« bislang kaum ausgeschöpft wird. Das bisherige Staatsangehörigkeitsrecht nimmt bewusst in Kauf, dass es eine Lücke zwischen der Anzahl derjenigen gibt, die formal die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und denen, die die Einbürgerung beantragen.

Bis jetzt gibt man den Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft das Signal, dass sie erst dazugehören und mitbestimmen dürfen, wenn sie einen Antrag auf „Zugehörigkeit“ gestellt haben, der geprüft wurde.  Zukünftig könnte durch eine Gesetzesänderung klar definiert werden, dass eine bestimmte Wohndauer automatisch zur Einbürgerung und damit „Dazugehörigkeit“ mit allen politischen Rechten führt. so würde auch der Anteil der Wahlberechtigten in Deutschland erhöht werden. 

Allgemeines Wahlrecht bedeutet nicht zwangsläufig Wahlrecht für »Alle«. Gleichberechtigte Teilhabe und Repräsentanz bedeutet nicht zwangsläufig, die Beteiligung Aller in allen Prozessen und Entscheidungen. Dieser Grundwiderspruch ist kaum vollständig zu lösen.

Das Wahlrecht auf die politische Agenda setzen

Eine Demokratie ist aber in der ständigen Herausforderung, sich weiterzuentwickeln. In Migrationsgesellschaften gehört dazu, die Potentiale der diverser werdenden Wohnbevölkerung bewusst aufzugreifen und unterschiedliche Sichtweisen und Erfahrungen zu nutzen, gerade auch bei den Wahlen.

Die Beispiele Alter und Staatsangehörigkeit zeigen, dass Verlässlichkeit, automatisch nach bestimmten Kriterien wahlberechtigt zu werden, nur für Kinder und Jugendliche besteht. Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt es keinen vergleichbaren Automatismus. Dieser sollte auf die politische Agenda gesetzt werden. Wem dieses Anliegen wichtig ist, muss Verbündete und Mehrheiten suchen und finden, damit Änderungen parlamentarisch beschlossen werden können.

Dieser Beitrag des Historikers Dr. Michael Parak erschien 2021 in der Publikation "Migrationsgesellschaft how? Eine Anleitung der Zivilgesellschaft für mehr Repräsentanz und Teilhabe", einer gemeinsamen Veröffentlichung des "Kompetenznetzwerks Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft". 

Über den Autor

Michael Parak

Michael Parak ist Historiker und Geschäftsführer von Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V.

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